Bedarfsanalyse – Wie soll das Vermögen angelegt werden?
Die Bedarfsanalyse steht am Anfang jedes finanziellen Entscheidungsprozesses. Sie ermittelt, welche Anlagelösung für einen Investor die beste ist und berücksichtigt dabei dessen Gesamtsituation. Im Rahmen der Bedarfsanalyse werden Daten zu Einkommen und Vermögen, zu Familienstand und Lebensplanung, zu den bisherigen Erfahrungen mit Kapitalanlagen und zur individuellen Risikoneigung erhoben.
Die Bedarfsanalyse muss nicht direkt mit dem Vermögensverwalter zusammen durchgeführt werden. Dies ist in der Praxis nicht immer der Fall der Fall. Möglich ist es auch, die Analyse zunächst mit einem externen Berater durchzuführen und erst mit den Ergebnissen einen Vermögensverwalter zu konsultieren. In den meisten Fällen wird die Bedarfsanalyse jedoch zusammen mit dem Verwalter durchgeführt.
Am Anfang der Analyse steht eine Bestandaufnahme. Zunächst muss geklärt werden, wie groß das Nettovermögen des Anlegers überhaupt ist. Das Nettovermögen versteht sich als die Differenz zwischen im Bestand befindlichen Vermögenswerten (Immobilien, Aktien, Anleihen, Bankguthaben, Edelmetalle, Beteiligungen etc.) und den bestehenden Verbindlichkeiten (Immobiliendarlehen, Ratenkredite, Effektenkredit, Policendarlehen, Nachschussverpflichtungen etc.).
Die Analyse macht nur im Gesamtkontext Sinn
Nicht nur das bestehende Vermögen ist bei der Ermittlung des Anlegerbedarfs von Bedeutung. Auch die Lebenssituation und das Einkommen sind bei der Bestandsaufnahme sehr wichtig. Ein 70jähriger Anleger, der 400.000 Euro Finanzvermögen besitzt und keinerlei Erwerbseinkünfte bezieht, muss seinen Lebensabend von seinem Vermögen und dessen Erträgen bestreiten. Daraus folgt, dass bei der Kapitalanlage nur sehr wenige bis gar keine Risiken (70-90 Prozent des Portfolios sollten aus verzinslichen Wertpapieren ohne Ausfallrisiko bestehen) eingegangen werden können.
Besitzt ein 70jähriger Anleger hingegen nicht nur 400.000 Euro Finanzvermögen, sondern auch einen Immobilienbestand, der neben Unterkunft auch den vollständigen Lebensunterhalt sichert und soll das Finanzvermögen im Sinne der 10jährigen Enkelkinder angelegt werden, ergibt sich ein ganz anderer Schluss: Um langfristig eine möglichst attraktive Rendite zu erzielen, sollte das Finanzvermögen im Sinne der Enkel vorwiegend in Aktien, darunter ein beträchtlicher Teil in Schwellenmärkten, angelegt werden.
Welche Anlagestrategie letztlich angewandt werden soll, hängt deshalb immer von der Gesamtsituation des Kunden ab. Zunächst muss dabei ermittelt werden, welches Risiko vertretbar ist. Über dieses Risiko hinaus dürfen keine weiteren Risiken eingegangen werden. Hier findet sich einer der Leitsätze der professionellen Vermögensverwaltung: Einer der schlimmsten Fehler ist es, Schäden am Vermögen des Mandanten zuzulassen, die den Mandanten in seinem wirtschaftlichen Alltag oder seiner finanziellen Lebensplanung negativ beeinträchtigen. Gemeint ist damit nicht, dass grundsätzlich keine Risiken eingegangen werden dürfen. Die daraus möglicherweise resultierenden Verluste sollten für den Anleger jedoch zu verschmerzen sein.
Mythos: Je jünger, desto mehr Risiko ist machbar
Im Hinblick auf die korrekte Berücksichtigung der persönlichen Situation eines Anlegers bei der Bedarfsanalyse halten sich viele Halbwahrheiten und Gerüchte, die nicht selten zu katastrophalen Entscheidungen führen. Insbesondere bei der klassischen Bankberatung finden sich immer wieder systematische Fehler bei der Bedarfsanalyse.
Eine dieser Halbwahrheiten betrifft den Zusammenhang zwischen Lebensalter des Anlegers und dem Risiko, das er bei der Anlage seines Vermögens in Kauf nehmen kann. Oft wird behauptet, dass junge Anleger bis zum Alter von etwa 35 Jahren grundsätzlich ihr gesamtes Vermögen in den Aktienmarkt investieren sollten. Begründet wird das mit dem angeblich langfristigen Zeithorizont, der zur Verfügung stünde.
Oft wird dabei etwas Grundlegendes übersehen: Steht in den Planungen des jungen Anlegers ein Bauvorhaben an, ist der Aktienmarkt die absolut falsche Anlageklasse, weil das Vermögen bereits anderweitig und verplant ist und innerhalb eines überschaubaren Zeithorizonts benötigt wird.
Wer sein Vermögen einem professionellen Verwalter anvertraut, muss sich um derartige Konzeptionsfehler allerdings keine Gedanken machen – die Bedarfsanalyse wird anders als bei vielen Banken in der Regel sehr gewissenhaft durchgeführt.
Die Bedarfsanalyse muss nicht direkt mit dem Vermögensverwalter zusammen durchgeführt werden. Dies ist in der Praxis nicht immer der Fall der Fall. Möglich ist es auch, die Analyse zunächst mit einem externen Berater durchzuführen und erst mit den Ergebnissen einen Vermögensverwalter zu konsultieren. In den meisten Fällen wird die Bedarfsanalyse jedoch zusammen mit dem Verwalter durchgeführt.
Am Anfang der Analyse steht eine Bestandaufnahme. Zunächst muss geklärt werden, wie groß das Nettovermögen des Anlegers überhaupt ist. Das Nettovermögen versteht sich als die Differenz zwischen im Bestand befindlichen Vermögenswerten (Immobilien, Aktien, Anleihen, Bankguthaben, Edelmetalle, Beteiligungen etc.) und den bestehenden Verbindlichkeiten (Immobiliendarlehen, Ratenkredite, Effektenkredit, Policendarlehen, Nachschussverpflichtungen etc.).
Die Analyse macht nur im Gesamtkontext Sinn
Nicht nur das bestehende Vermögen ist bei der Ermittlung des Anlegerbedarfs von Bedeutung. Auch die Lebenssituation und das Einkommen sind bei der Bestandsaufnahme sehr wichtig. Ein 70jähriger Anleger, der 400.000 Euro Finanzvermögen besitzt und keinerlei Erwerbseinkünfte bezieht, muss seinen Lebensabend von seinem Vermögen und dessen Erträgen bestreiten. Daraus folgt, dass bei der Kapitalanlage nur sehr wenige bis gar keine Risiken (70-90 Prozent des Portfolios sollten aus verzinslichen Wertpapieren ohne Ausfallrisiko bestehen) eingegangen werden können.
Besitzt ein 70jähriger Anleger hingegen nicht nur 400.000 Euro Finanzvermögen, sondern auch einen Immobilienbestand, der neben Unterkunft auch den vollständigen Lebensunterhalt sichert und soll das Finanzvermögen im Sinne der 10jährigen Enkelkinder angelegt werden, ergibt sich ein ganz anderer Schluss: Um langfristig eine möglichst attraktive Rendite zu erzielen, sollte das Finanzvermögen im Sinne der Enkel vorwiegend in Aktien, darunter ein beträchtlicher Teil in Schwellenmärkten, angelegt werden.
Welche Anlagestrategie letztlich angewandt werden soll, hängt deshalb immer von der Gesamtsituation des Kunden ab. Zunächst muss dabei ermittelt werden, welches Risiko vertretbar ist. Über dieses Risiko hinaus dürfen keine weiteren Risiken eingegangen werden. Hier findet sich einer der Leitsätze der professionellen Vermögensverwaltung: Einer der schlimmsten Fehler ist es, Schäden am Vermögen des Mandanten zuzulassen, die den Mandanten in seinem wirtschaftlichen Alltag oder seiner finanziellen Lebensplanung negativ beeinträchtigen. Gemeint ist damit nicht, dass grundsätzlich keine Risiken eingegangen werden dürfen. Die daraus möglicherweise resultierenden Verluste sollten für den Anleger jedoch zu verschmerzen sein.
Mythos: Je jünger, desto mehr Risiko ist machbar
Im Hinblick auf die korrekte Berücksichtigung der persönlichen Situation eines Anlegers bei der Bedarfsanalyse halten sich viele Halbwahrheiten und Gerüchte, die nicht selten zu katastrophalen Entscheidungen führen. Insbesondere bei der klassischen Bankberatung finden sich immer wieder systematische Fehler bei der Bedarfsanalyse.
Eine dieser Halbwahrheiten betrifft den Zusammenhang zwischen Lebensalter des Anlegers und dem Risiko, das er bei der Anlage seines Vermögens in Kauf nehmen kann. Oft wird behauptet, dass junge Anleger bis zum Alter von etwa 35 Jahren grundsätzlich ihr gesamtes Vermögen in den Aktienmarkt investieren sollten. Begründet wird das mit dem angeblich langfristigen Zeithorizont, der zur Verfügung stünde.
Oft wird dabei etwas Grundlegendes übersehen: Steht in den Planungen des jungen Anlegers ein Bauvorhaben an, ist der Aktienmarkt die absolut falsche Anlageklasse, weil das Vermögen bereits anderweitig und verplant ist und innerhalb eines überschaubaren Zeithorizonts benötigt wird.
Wer sein Vermögen einem professionellen Verwalter anvertraut, muss sich um derartige Konzeptionsfehler allerdings keine Gedanken machen – die Bedarfsanalyse wird anders als bei vielen Banken in der Regel sehr gewissenhaft durchgeführt.
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