In guten Händen: Leistungskennzahlen in der Vermögensverwaltung Vermögensverwalter stellen für ihre Leistungen ein Honorar in Rechnung. Auch wenn es sehr unterschiedliche Gebührenmodelle am Markt gibt, können die Durchschnittskosten auf 1-2 Prozent des verwalteten Vermögens pro Jahr beziffert werden.

Anleger verlangen zu Recht, dass der Vergütung entsprechende Leistungen mit Mehrwert für das eigene Vermögen gegenüberstehen. Auf den ersten Blick erscheint es daher logisch, die Leistung eines Vermögensverwalters ausschließlich an der erzielten Portfoliorendite zu messen. Dies wäre jedoch aus mehreren Gründen alles andere als zielführend.

Wird die Verwaltungsleistung ausschließlich an der Rendite gemessen, könnte sich der Verwalter z.B. dazu veranlasst sehen, unnötig hohe Risiken einzugehen, um einen hohen Ertrag zu erzielen. Eine solche Vorgehensweise kann nicht im Interesse des Kunden sein, wenn dieser keine entsprechend hohe Risikobereitschaft mitbringt.


Die Leistung des Verwalters muss im Kontext des Marktes betrachtet werden

Darüber hinaus kann die in einem bestimmten Zeitintervall gemessene Portfoliorendite nur bedingt etwas darüber aussagen, ob das Vermögen sachgerecht angelegt wurde oder nicht. Die Gesamtrendite hängt in hohem Maße von der allgemeinen Marktentwicklung ab, wenn sich im Portfolio nicht überwiegend sehr außergewöhnliche Vermögensgegenstände befinden.

Die Wertentwicklung des Portfolios muss vielmehr im Kontext der allgemeinen Marktentwicklung betrachtet werden. Hierbei ist es wichtig, als Benchmark eine Referenz zu nutzen, die auch tatsächlich in einem passenden Verhältnis zum Portfolio steht. Es bringt beispielsweise wenig, die Rendite eines Rentenportfolios an der Entwicklung des Deutschen Aktienindexes zu messen.

Ein Rentenportfolio, das überwiegend aus deutschen Staatsanleihen besteht sollte vielmehr am REX gemessen werden. Nur dann können sinnvolle Schlüsse im Hinblick auf die Leistung des Verwalters gezogen werden. Hat es der Verwalter geschafft, „seine“ Benchmark zu schlagen, ist das ein Indiz für eine gute Betreuungsleistung.
Der bloße Vergleich der Renditen von Benchmark und Portfolio reicht zur Beurteilung allerdings nicht aus. Dies wäre nur der Fall, wenn das erklärte Anlageziel ist, die Benchmark zu schlagen und eine höhere Rendite zu erzielen. Dies ist z.B. möglich, indem zu günstigen Zeitpunkten in andere Laufzeiten umgeschichtet wird.

Das erklärte Anlageziel könnte jedoch genauso gut lauten, die Rendite der Benchmark zu erreichen und dabei ein geringeres Risiko (gemessen an einer geringeren Volatilität) zu erreichen. Ein weiteres denkbares Anlageziel ist ein „Absolute Return“-Ansatz: Dabei steht im Vordergrund, in keinem Betrachtungsintervalle eine negative Rendite (d.h. einen Verlust) zu erwirtschaften.


Alpha und Co: Ohne Kennzahlen geht es nicht

Die Einschätzung der Leistung eines Vermögensverwalters bedarf einiger finanzmathematischer Kennziffern. Das Beta zum Beispiel gibt an, wie stark sich ein Portfolio im Vergleich zur Benchmark bewegt. Ein Beta von 1,3 bei einem Aktienportfolio gibt z.B. an, dass das Portfolio um 13 Prozent an Wert gewinnt, wenn der Referenzindex um 10 Prozent zulegt.

Das Beta und die Benchmarkrendite sind die Grundlage für die Berechnung des Alphas, das bei der Beurteilung von Vermögensverwaltern (und im Übrigen auch bei aktiv gemanagten Fonds) sehr wichtig ist. Das rechnerische Produkt aus der Rendite der Benchmark und dem Beta des verwalteten Portfolios gibt an, wie die Wertentwicklung des Portfolios unter Berücksichtigung der Marktentwicklung hätte ausfallen müssen.

Konnte der Verwalter eine höhere Performance erzielen, ist dies gleichbedeutend mit einem positiven Alpha. Schafft es ein Vermögensverwalter dauerhaft und über mehrere Trendwechsel hinweg, ein positives Alpha zu erzielen, ist dies ein bedeutendes Qualitätskriterium.







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