Steuern sparen mit Riester und Rürup Auch steuerliche Aspekte spielen in der Vermögensverwaltung eine Rolle. Seit dem Jahr 2009 gilt in Deutschland eine einheitliche Kapitalertragsteuer auf alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die direkt auf Bankebene einbehalten wird und praktisch keine Ausnahmen kennt. Die Abgeltungsteuer besteuert Kapitalerträge mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag fällt mit 1602 Euro jährlich für gemeinsam veranlagte Ehegatten nicht besonders hoch aus.

Insbesondere der Wegfall der Spekulationsfrist trifft viele Anleger schwer, die ihr Vermögen auch als Bestandteil der Altersvorsorge betrachten. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren allerdings einige steuerliche Förderungen für bestimmte Kapitalpolicen eingeführt. Für Arbeitnehmer wurde die Riester-Rente eingeführt, Selbständige können von der Basisrente (auch als Rürup-Rente bezeichnet) profitieren.


Steuern sparen mit Riester und Rürup

Die Riester-Rente ermöglicht es sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Steuern zu sparen bzw. staatliche Zuschüsse zu erhalten. Einzahlungen in bestimmte Rentenversicherungen können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Maximal 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens (höchsten 2100 Euro pro Jahr bei Ledigen und 4200 Euro pro Jahr bei gemeinsam veranlagten Ehegatten) können steuerlich geltend gemacht werden.

Die Einzahlungen müssen in einen Vertrag geleistet werden, der frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in die Auszahlungsphase treten darf. Maximal 30 Prozent des bei Beginn der Auszahlungsphase angesparten Vertragsguthabens dürfen in Form einer Einmalzahlung entnommen werden. Der Rest muss zwingend in Form einer lebenslangen monatlichen Rente fließen.

Die steuerliche Förderung lohnt sich für Sparer mit hohem Grenzsteuersatz, weil die Ersparnis groß ist. Gespart werden kann in klassischen Renten- und Lebensversicherungen, fondsgebundenen Policen und Fondssparplänen. Es gelten die üblichen Bedingungen: Bei Policen existiert eine Garantieverzinsung von 2,25 Prozent im Jahr, die bei Fondssparplänen entfällt. Auch bei Riester-Fondssparplänen muss am Ende der Laufzeit jedoch mindestens das eingezahlte Guthaben verfügbar sein.

Für Sparer mit weniger hohem Einkommen hat der Gesetzgeber eine Zuschuss-Variante vorgesehen. Die Gesamtförderung setzt sich aus der Grundzulage in Höhe von 154 Euro pro Jahr sowie der Kinderzulage zusammen. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für jedes vor dem Jahr 2007 geborene Kind und 300 Euro pro Jahr für jüngeren Nachwuchs. Wird dieses Förderniveau nicht durch die Steuerersparnis erreicht, zahlt der Staat in die Verträge ein. Die entsprechende Prüfung wird vom zuständigen Finanzamt vorgenommen.


Die Basisrente als Existenzsicherung für Unternehmer

Die Basisrente ist die zweite staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie richtet sich an Unternehmer und Gewerbetreibende und sieht keine Bezuschussung, sondern ausschließlich eine steuerliche Förderung vor.

Einzahlungen in zertifizierte Verträge können bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr bei Ledigen und 40.000 Euro pro Jahr bei gemeinsam veranlagten Ehegatten steuerlich geltend gemacht werden. Die Anrechnung erfolgt im Jahr 2010 zu 70 Prozent. Der anrechenbare Anteil der Einzahlungen steigt bis zum Jahr 2025 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte bis auf 100 Prozent.

Die steuerliche Geltendmachung setzt einige Einschränkungen bei der Vertragsgestaltung voraus. Rürup-Verträge werden zumeist als Renten- oder Kapitallebensversicherung angeboten, können grundsätzlich aber auch als Bank- oder Fondssparplan geführt werden. Der Vertrag darf frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in die Auszahlungsphase übergehen. Eine Kapitalabfindung darf nicht – auch nicht teilweise -vorgesehen sein. Ein Nachteil der Basisrente ist, dass die Ansprüche aus den Verträgen nicht vererbt werden können – sie gehen im Todesfall auf die Versichertengemeinschaft über.

Für Unternehmer bietet die Basisrente dennoch einen Vorteil: Die Guthaben sind während der Ansparphase nicht nur vor Pfändung durch Gläubiger, sondern auch vor einer Anrechnung im Rahmen eines ALG-II-Antrages geschützt.







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