Nachteile/Risiken und Kritik an der Vermögensverwaltung Die professionelle Vermögensverwaltung hat in der Investmentlandschaft ihren festen Platz. Vermögensverwalter werden von Kunden in Anspruch genommen, die Wert auf ein qualitativ hochwertiges und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Vermögensmanagement legen.

Dennoch steht auch die Vermögensverwaltung immer wieder in der Kritik. Ein regelmäßig wiederkehrender Kritikpunkt sind die Gebühren, die die Verwalter ihren Kunden in Rechnung stellen. 1-2 Prozent des angelegten Volumens werden jährlich fällig. Solche Zusatzkosten müssen gerechtfertigt sein.
Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn das verwaltete Portfolio eines Anlegers dauerhaft sehr hoch mit dem Gesamtmarkt korreliert und wegen der Gebühren immer schlechter abschneidet als dieser. Eine solche Situation kann z.B. auftreten, wenn der Verwalter das Geld seines Kunden einseitig in den Aktienmarkt investiert und dabei überwiegend auf indexnahe Produkte setzt.


Hohe Gebühren, wenig Transparenz

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Transparenz: Anleger müssen ihrem Vermögensverwalter weitgehend freie Hand lassen und sich auf seine Expertise und seine Integrität verlassen. In der Regel besteht seitens der Investoren keine Kenntnis darüber, welche Werte sich tatsächlich im Depot befinden. Daraus resultiert auch Unkenntnis über die jeweiligen situationsbedingt bestehenden Risiken.
Gewisse Rahmenbedingungen können allerdings gesetzt werden. So ist es möglich, mit dem Verwalter einen maximalen Verlust zu vereinbaren, den ein Portfolio erleiden darf. Diese Verlustbegrenzung wird vom Verwalter dann durch Wertsicherungsstrategien umgesetzt.

Auch können mit dem Verwalter Anlagerichtlinien vereinbart werden. Diese müssen dann strikt befolgt werden – ein Abweichen wird von der Rechtsprechung sehr entschieden sanktioniert. So können Anleger und Verwalter z.B. vereinbaren, dass das Vermögen nur in Blue Chips investiert werden darf. Werden keine Anlagerichtlinien vereinbart und erfolgt auch keine Zuordnung des Anlegers in eine bestimmte Risikokategorie, kann der Verwalter im „freien Ermessen“ handeln.
In diesem Fall ist der Gestaltungsspielraum sehr groß, auch wenn der Bundesgerichtshof festgelegt hat, dass auch ohne Vereinbarung zur Anlagestrategie und Einstufung des Kunden in eine bestimmte Risikoklasse eine ausgewogene Portfoliogestaltung angestrebt werden muss.

Für effektive Rahmenvereinbarungen kann Beratung notwendig sein
Gerade bei größeren und komplexer strukturierten Portfolios und konkreten Vorstellungen zu Größen wie dem maximalen Verlust oder der Portfolio-Zusammensetzung sind ausführliche Vereinbarungen zwischen Verwalter und Kunde unerlässlich. Anleger benötigen dazu oft Beratung sowohl in juristischer als auch in finanztheoretischer Hinsicht.

Vor der Unterzeichnung des Mandats durch den Anleger sollte deshalb ein unabhängiger Berater prüfen, ob die Vereinbarungen mit dem Verwalter auch den tatsächlichen Vorstellungen des Anlegers entsprechen. Dies kann in bestimmten Konstellationen (z.B. bei einer dynamischen Wertsicherungsstrategie wie der CPPI) eine eingehende Untersuchung erfordern.

Jeder Anleger sollte sich im Klaren darüber sein, dass auch bei der Übernahme der Anlageentscheidungen durch einen Vermögensverwalter die üblichen Risiken der Kapitalanlage nicht eliminiert oder reduziert werden können. Auch professionelle verwaltete Portfolios können große Verluste erleiden, wenn die allgemeine Marktentwicklung ungünstig verläuft. Darüber hinaus kann kein Vermögensverwalter der Welt garantieren, dass sein Investment-Ansatz zu dauerhaft besseren Ergebnissen führt als etwa ein passives (und damit wesentlich kostengünstigeres) Investment in den breiten Gesamtmarkt.


Doppelte Vergütung in der Kritik

Seit mehreren Jahren schon schwelt zwischen Anlegerschützern und Vermögensverwaltern ein Streit um die Vergütung. Die Problematik: Viele Verwalter versuchen, sowohl bei ihren Kunden als auch bei Banken Einkünfte zu erzielen. Die Kunden zahlen für das Mandat, die Banken für die Anlagegelder, die die Verwalter ihnen zukommen lassen.

Diese Praxis birgt mehrere Nachteile für Anleger. Zum einen müssen sie eine doppelte Kostenbelastung in Kauf nehmen. Zum anderen ist durch die Provisionsbezüge der Verwalter durch die Banken die Unabhängigkeit in Gefahr. Schließlich lässt sich ein Interessenskonflikt kaum ausschließen, wenn eine bestimmte Bank oder Fondsgesellschaft z.B. deutlich höhere Bestandsprovisionen zahlt als eine andere. Bislang hat de Gesetzgeber nicht abschließend auf diese Problematik reagiert.
Anleger können jedoch in den Verwaltungsverträgen sehen, mit welchem Vergütungsmodell sie es zu tun haben. Auch hier kann ggf. die Hilfe eines unabhängigen Honorarberaters nützlich sein.







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